In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung des deutschen Reiches um 65 % an. Die Nachfrage nach Alkohol konnte kaum gedeckt werden. Der Staat reagierte, indem nun auch Brennrechte an bäuerliche Betriebe vergeben wurden. In Wein- und Obstgegenden sowie in den Getreide- und Kartoffelanbaugebieten wurden Brennrechte in Konzession vergeben. Beabsichtigt war, durch die Vergabe von Brennrechten die Alkoholerzeugung zu steuern und somit einen von Importeuren unabhängigen Inlandsmarkt zu schaffen, die Steuererhebung zu vereinfachen und landwirtschaftlichen Betrieben durch die Schlempeverfütterung die Gelegenheit zu geben, ihren Viehbestand zu vergrößern. Durch diese politischen Maßnahmen konnte der jeweilige Bauer seinen Kapitalstock wesentlich vergrößern.
Kaiser Wilhelm II. unterzeichnete am 26. Juli 1918 das erste Branntweinmonopolgesetz. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 1919 in Kraft. Es umfasste ein Bezugsmonopol bestimmter Rohstoffe, ein Reinigungsmonopol, ein die Verwertung und den Handel umfassendes Zwischenhandelsmonopol und ein Monopol zur Herstellung und zum Vertrieb einfacher Trinkbranntweine. Die schwierige wirtschaftliche Zeit führte am 8. April 1922 nochmals zu einer Gesetzesänderung. Diese bildet bis heute die Grundlage des deutschen Branntweinmonopols. Die Kleinbrenner arbeiten heute noch nach diesem nun über 80 Jahre alten Gesetz.
Das zwischenzeitlich reformierte Branntweinmonopolgesetz berücksichtigt auch die süddeutschen Klein- und Obstbrenner, denen ein Erzeugungskontingent von 300 Liter reinem Alkohol gewährt wird. Den so genannten Stoffbesitzern wird ein Kontingent von 50 Litern reinem Alkohol zugestanden.
Bei einem Grundstücksverkauf im Jahre 1832 in Nesselried tauchte erstmals der Name „Brennhaus“ auf. Überwiegend befand sich der Brennraum in der Küche. Das betreffende Anwesen befindet sich heute im Besitz von Bernhard Vollmer.
Früher war für die Brenngenehmigung sowie für die Entrichtung der Steuer der örtliche Accisor zuständig. Accisor waren in Nesselried Joseph Gumpp (1830 – 1901) und danach Wilhelm Gumpp (1878 – 1933).
Zurzeit gibt es im süddeutschen Raum noch 33.000 Brenner. Davon sind ca. 15.000 in Baden angesiedelt. Allein in der Ortenau gibt es ca. 7.000 Klein- und Obstbrenner.
Dazu kommen noch ca. 800.000 registrierte Stoffbesitzer.
In Nesselried befinden sich zurzeit 110 Brennerein.
© Richard Vogt 2007